Für den Steuerberater entscheidet seine Versicherung
Alle Steuerberater müssen - genauso wie Rechtsanwälte und Notare – von Gesetzes wegen für berufliche Fehler eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Da letztlich also der Steuerberater einen von ihm verursachten Schaden nicht aus eigener Tasche ausgleichen muss, trifft die eigentliche Entscheidung, ob dem falsch beratenen Mandanten der durch einen Beratungsfehlers entstandene Schaden kompensiert wird oder nicht, der „hinter“ dem Steuerberater stehende Versicherer. Im eigenen Interesse, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren, nehmen die Steuerberater in aller Regel ihre Versicherung bereits nach der ersten Anspruchsanmeldung durch den Mandanten „ins Boot“.
Die Erfahrung zeigt, dass es die Versicherer in den meisten Schadensfällen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dabei rechnen sie damit, dass der fehlerhaft beratene Mandant den mit einem Prozess verbundenen Aufwand scheut und/oder keine kompetenten Berater an seiner Seite hat, die den spezialisierten Rechtsanwälten der Versicherungen Paroli bieten können. Indessen sind die Anforderungen hoch, die die Rechtsprechung an die Güte und Umfänglichkeit der Leistungen von Steuerberatern stellt. Dementsprechend kommen Mandanten, denen aufgrund eines Beratungsfehlers ein Schaden entstanden ist, durchaus zu ihrem Recht - sofern sie sich von der Aussicht auf einen Prozess nicht abschrecken lassen.
Experten in den Ring schicken
Will der betroffene Mandant seinem (meist: ehemaligen) Steuerberater und der hinter ihm stehenden Versicherung auf Augenhöhe begegnen, sollte er sich von Experten beraten lassen und diese für sich "in den Ring" schicken. Bereits in der Anfangsphase sind die Spezialisten zu einer fundierten, besonnenen Einschätzung in der Lage und können den Mandanten kostenschondend beraten, ob seine Sache Aussicht auf Erfolg hat.
Wir kennen die verzweigte Rechtsprechung der Gerichte zur Steuerberaterhaftung und wissen um die besonderen Anforderungen, die an die prozessuale Darstellung des Falles gestellt werden. Und: Wir verstehen die Strategien der Gegenseite. Aufgrund unserer Erfahrung werden wir häufig vertrauensvoll von Berufskollegen oder Steuerberatern aus anderen Kanzleien zur Beratung ihrer Mandanten hinzugezogen. Regelmäßig sind unsere Experten, die vollkommen unabhängig von Interessen der Versicherer agieren können, in großen Verfahren eingebunden. Hier ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit uns möglich.