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Spezialkompetenz zählt

Die Schlechterfüllung des Steuerberatervertrages durch den Steuerberater zieht für den betroffenen Mandanten Probleme und Fragen nach sich, die sowohl rechtlich als auch persönlich gefärbt sind. Der Fehler des Steuerberaters bedeutet gleichsam den Bruch eines oftmals über Jahre oder Jahrzehnte gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Dies umso mehr, als dem Steuerberater tiefgehende Einblicke in sensible und vertrauliche Informationen aus dem Unternehmen und dem Privatleben seiner Mandantschaft gewährt werden. Daher kann ein Streit besonders schwer fallen. Entsprechend bedeutsam ist die richtige Einschätzung der Chancen, Risiken und Abläufe eines rechtlichen Vorgehens gegen den "eigenen" Steuerberater.

Das Recht der Steuerberaterhaftung ist eine Spezialmaterie, die selbst unter Experten den Ruf hat, unwegsam und sperrig zu sein. Macht der steuerlich falsch beratene Mandant seinen Schadensersatzanspruch geltend, trifft er auf der Gegenseite, der Seite des Schädigers, durchweg auf Spezialisten. Umso wichtiger ist es, dass der Anspruchsteller selbst auf kompetente Fachleute zurückgreifen kann, die ihn professionell beraten und vertreten.


Für den Steuerberater entscheidet seine Versicherung

Alle Steuerberater müssen - genauso wie Rechtsanwälte und Notare – von Gesetzes wegen für berufliche Fehler eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Da letztlich also der Steuerberater einen von ihm verursachten Schaden nicht aus eigener Tasche ausgleichen muss, trifft die eigentliche Entscheidung, ob dem falsch beratenen Mandanten der durch einen Beratungsfehlers entstandene Schaden kompensiert wird oder nicht, der „hinter“ dem Steuerberater stehende Versicherer. Im eigenen Interesse, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren, nehmen die Steuerberater in aller Regel ihre Versicherung bereits nach der ersten Anspruchsanmeldung durch den Mandanten „ins Boot“.

Die Erfahrung zeigt, dass es die Versicherer in den meisten Schadensfällen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dabei rechnen sie damit, dass der fehlerhaft beratene Mandant den mit einem Prozess verbundenen Aufwand scheut und/oder keine kompetenten Berater an seiner Seite hat, die den spezialisierten Rechtsanwälten der Versicherungen Paroli bieten können. Indessen sind die Anforderungen hoch, die die Rechtsprechung an die Güte und Umfänglichkeit der Leistungen von Steuerberatern stellt. Dementsprechend kommen Mandanten, denen aufgrund eines Beratungsfehlers ein Schaden entstanden ist, durchaus zu ihrem Recht - sofern sie sich von der Aussicht auf einen Prozess nicht abschrecken lassen.

Experten in den Ring schicken

Will der betroffene Mandant seinem (meist: ehemaligen) Steuerberater und der hinter ihm stehenden Versicherung auf Augenhöhe begegnen, sollte er sich von Experten beraten lassen und diese für sich "in den Ring" schicken. Bereits in der Anfangsphase sind die Spezialisten zu einer fundierten, besonnenen Einschätzung in der Lage und können den Mandanten kostenschondend beraten, ob seine Sache Aussicht auf Erfolg hat. 

Wir kennen die verzweigte Rechtsprechung der Gerichte zur Steuerberaterhaftung und wissen um die besonderen Anforderungen, die an die prozessuale Darstellung des Falles gestellt werden. Und: Wir verstehen die Strategien der Gegenseite. Aufgrund unserer Erfahrung werden wir häufig vertrauensvoll von Berufskollegen oder Steuerberatern aus anderen Kanzleien zur Beratung ihrer Mandanten hinzugezogen. Regelmäßig sind unsere Experten, die vollkommen unabhängig von Interessen der Versicherer agieren können, in großen Verfahren eingebunden. Hier ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit uns möglich.

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